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Bay. Gigabitrichtlinie


 

Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR

 

Förderschritt 5 – Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Link: Bekanntmachung der Gemeinde Zusamaltheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Zusamaltheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungs¬freies einstufiges Auswahl¬verfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breit¬bandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:
„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“

LINK: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d14b7

 
Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Gemeinde Zusamaltheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (10.03.2021)

        – Bekanntmachung Markterkundung Zusamaltheim

        – Vorläufiges Erschließungsgebiet – Karte

ACHTUNG: Fristverlängerung bis zum 07.05.2021

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Zusamaltheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu: juergen.schuster@corwese.de

Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten

ACHTUNG: Fristverlängerung bis zum 07.05.2021