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Aktuelles


 

 

Ein Klick auf die jeweilige Veranstaltung zeigt weitere Informationen. Auf und ab bewegen Sie sich mit den Pfeilen des Scrollbalkens.

 

Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Die Gemeinde Zusamaltheim hat in ihrer Sitzung vom 31.10.2022 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen. Genauere Informationen können Sie hier einsehen. 

 

Selbstablesung der Wasseruhren in der Gemeinde Zusamaltheim

Ab diesem Jahr erfolgt die Ablesung der Wasseruhren nicht mehr, wie bisher, über Ableser. Stattdessen werden ab 2020 Ablesebriefe versendet. Daher bittet der Zweckverband zur Wasserversorgung der Kugelberggruppe um die Mithilfe ihrer Bürger bei der Selbsterfassung der Wasserzählerstände.

Die Ablesebriefe erhalten Sie etwa Mitte Dezember 2020. Alle erforderlichen Daten für die Ablesung Ihres Wasserzählers sind bereits auf der Rückseite des Ablesebriefs enthalten. Die Zählerstände sollen im Zeitraum vom 20.12.2020 bis 10.01.2021 abgelesen und rückgemeldet werden.

Möglichkeiten der Meldung des Zählerstands:

  • Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Sie können Ihren Zählerstand über das Bürgerserviceportal melden. Geben Sie die Daten, welche auf der Rückseite des Ablesebriefs angegeben sind, sowie den abgelesenen Zählerstand auf der Internetseite: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwertingen/bsp_fis_webablesung an. Dieser Dienst ist nur in der Zeit vom 20.12.2020 – 10.01.2021 verfügbar.

  • Rückgabe des ausgefüllten Antwortschreibens über Post/Fax/E-Mail.
  • Telefonische Rückmeldung unter der im Anschreiben angegebenen Telefonnummer.

Die Zählerstände müssen bis zum 10.01.2021 abgegeben werden, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schätzen können.